Zu den allgemeinen Hausmeistertätigkeiten, wie:
- Winterdienst
- Gartenpflege
- Kontrolle und Überwachung der technischen Anlagen
- Treppenhausreinigung etc.
erledigen wir auch viele handwerkliche Aufgaben.
Hierzu zählen nahezu alle Arbeiten, die in den Bereich eines unerheblichen handwerklichen Nebenbetriebes nach § 3 Abs.: 1-2 HwO fallen.
Seien es Arbeiten im Bereich des Trockenbaus, Raumausstattung, Fliesen legen, Boden legen oder sonstiger Renovierungsmassnahmen.
In über 17Jahren hat sich hier ein reichhaltiger Schatz an handwerklicher Erfahrung angesammelt, um auch anspruchsvolle Kundenwünsche zu erfüllen.
Bei vielen Renovierungsprojekten sind sie in der Regel auf etliche Firmen angewiesen. Bei uns bekommen sie nahezu Alles aus einer Hand.